Antragstellung
Um die Fördermittel für die Einrichtung eines offenen bzw. gebundenen Ganztagsangebots abrufen zu können, sind die Anträge schulspezifisch und zeitlich differenziert zu stellen. Die Einrichtung und die Ausstattung zur Deckung des zusätzlichen Personalaufwandes erfolgen auf Antrag des jeweiligen Schulaufwandsträgers durch den Freistaat Bayern im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Bekannt-
machungGebundener Ganztag
Bei Genehmigung eines gebundenen Ganztagszuges kann in dem Schuljahr, auf das sich die Genehmigung bezieht, der Aufbau des Ganztagszuges mit der Einrichtung einer gebundenen Ganztagsklasse beginnen. In jedem weiteren Schuljahr kann ohne erneute Antragstellung eine zusätzliche gebundene Ganztagsklasse eingerichtet werden, bis der Ausbau des gebundenen Ganztagszuges mit Ganztagsklassen im beantragten und bewilligten Umfang erreicht ist.
Bekannt-
machungOffener Ganztag
Für die Einrichtung bzw. Weiterführung eines offenen Ganztagsangebotes muss jedes Schuljahr ein neuer Antrag eingereicht werden. Auf der Grundlage der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und der sich daraus ergebenden Gruppenzahlen werden die Fördermittel für das anstehende Schuljahr genehmigt.