Nutzungsbedingungen
Präambel
Die Plattform „Chance Ganztag“ ist ein Kooperationsprojekt des Stiftungsverbunds „Bildungsnetzwerk München“ (BiNet), des Münchner Lehrer- und Lehrerinnenverbands (MLLV), des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB), des Staatlichen Schulamts in der Landeshauptstadt München, des Referats für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München und ist in enger Absprache mit Schulleitungen der Landeshauptstadt München entstanden. Das Ziel der Plattform ist es, den Ganztag an Münchens Schulen zu stärken. Sie bringt Akteure an Schulen mit weiteren Bildungsakteuren im Ganztag und Förderern zusammen. Die Plattform richtet sich vor allem an Schulleitungen und Lehrkräfte sowie an außerschulische Bildungsträger und mögliche Förderer. Die Projektpartner handeln nach einem ganzheitlichen Bildungsverständnis, das Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern berücksichtigt und das auf mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit ausgerichtet ist. Dabei arbeiten die Schulen in multiprofessionellen Teams mit außerschulischen Bildungsträgern partnerschaftlich zusammen. Die Plattform Chance Ganztag wendet sich vor allem an Schulen und an Akteure der außerschulischen Bildung. Für diese Nutzergruppen stellt die Plattform Chance Ganztag einen umfassenden Informationsbereich zur Verfügung. Der Informationsbereich wird in Kooperation mit den betreffenden Akteuren und weiteren Stellen stetig angepasst und weiterentwickelt.
Bildungsverständnis der Plattform Chance Ganztag
Die Projektpartner handeln nach einem ganzheitlichen Bildungsverständnis, das Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern berücksichtigt und das auf mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit ausgerichtet ist. Dabei arbeiten die Schulen in multiprofessionellen Teams mit außerschulischen Bildungsträgern partnerschaftlich zusammen.
Bildung ist vielschichtig
Bildung ist mehr als zweckgebundenes, auf Verwertbarkeit ausgerichtetes Fachwissen. Sie umfasst das formale, non-formale und informelle Lernen und schließt Spiel und Freude ein. Motivation und Neugierde gilt es zu erhalten und zu stärken.
Die Ganztagsschule bietet eine breite Vielfalt schulischer und außerschulischer Bildungsgelegenheiten. Kinder und Jugendliche erhalten Orientierung, erleben Vorbilder sowie Erfahrungs- und Lebensräume. Diese mehrdimensionale Bildung berücksichtigt die sozio-kulturelle Vielfalt. Sie nutzt die Heterogenität von Schülerinnen und Schülern produktiv und fördert individuelle Interessen und Begabungen.
Der Kompetenzerwerb steht im Mittelpunkt
Kompetenzerwerb hat die weitere Bildungsbiografie im Blick. Kinder und Jugendliche können das erworbene Wissen, dessen Nutzen und Bedeutung im Alltag und in ihrer Lebenswelt integrieren und direkt umsetzen.
Bildung betrifft den einzelnen Menschen, insbesondere die Stärkung und Entfaltung seiner Persönlichkeit. Sie schließt den Menschen in seinen Beziehungen zu seinen Mitmenschen und der Umwelt ein. Schülerinnen und Schüler sollen Verantwortung für sich selbst, die Gesellschaft und die Umwelt übernehmen können. Der Kompetenzerwerb geschieht auf allen Seiten, alle beteiligten Akteure befinden sich in einem Lernprozess.
Wir gestalten Bildung gemeinsam vor Ort
Der Ganztag bietet die besondere Chance, Bildungsakteure stärker lokal zu vernetzen und Bildung umfassend zu gestalten. Auf der Grundlage eines von allen Beteiligten partizipativ erarbeiteten und kontinuierlich weiterentwickelten Gesamtkonzepts werden die außerschulischen Bildungsträger aktiv in die Gestaltung schulischer Bildungsprozesse eingebunden.
Wir achten und akzeptieren die Eigenständigkeit aller Partner
Alle beteiligten Akteure bringen sich mit ihrem spezifischen, eigenständigen Profil und Wissen in einen partnerschaftlichen Prozess ein.
1) Aufnahme und Ausschluss von der Plattform
1.1 Nach der Freischaltung des Nutzerkontos des Anbieters oder Förderers (im Folgenden verkürzt „Anbieter“ genannt) durch den Plattformbetreiber stellt der Anbieter seine Inhalte auf der Plattform „Chance Ganztag“ in dem vom Plattformbetreiber mitgeteilten Format zu dem vereinbarten Zeitpunkt ein und macht sie damit öffentlich zugänglich. Es besteht kein Anspruch des Anbieters auf Veröffentlichung seiner Inhalte.
1.2 Der Plattformbetreiber ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Anbieters im Einzelnen dahingehend zu überprüfen, dass sie rechtlich nicht zu beanstanden sind und nicht gegen anwendbares Recht und/oder Rechte Dritter verstoßen.
1.3 Der Plattformbetreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass er sich die Inhalte des Anbieters im Rahmen der öffentlichen Zugänglichmachung über die Plattform nicht zu eigen macht, sondern dass der Anbieter für seine Inhalte auf der Plattform vollumfänglich verantwortlich bleibt.
2) Rechtseinräumung
Der Anbieter räumt dem Plattformbetreiber an seinen Inhalten die einfachen bzw. nicht-ausschließlichen, aber übertrag- und sublizenzierbaren, zeitlich auf die Dauer der Zusammenarbeit und räumlich auf die deutschsprachige Fassung der Plattform beschränkten Rechte ein, die Inhalte zu speichern, zu archivieren, öffentlich zugänglich zu machen, sie zu diesem Zweck im erforderlichen Umfang zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden und ganz oder ausschnittsweise zu Werbezwecken zu verwenden.
3) Anforderung an Inhalte; Copy- und Urheberrechte
3.1 Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass seine Inhalte aktuell sind, und wird seine Inhalte auf der Plattform im Fall von Änderungen unverzüglich abändern.
3.2 Der Anbieter verpflichtet sich, nur Inhalte hochzuladen und zu nutzen, an denen er über die erforderlichen Rechte verfügt, die rechtlich nicht zu beanstanden sind und nicht gegen anwendbares Recht und/oder Rechte Dritter verstoßen. Dies gilt insbesondere auch für Bilder und Logos.
3.3 Die Inhalte des Anbieters dürfen keine sexistischen, homophoben, rassistischen, und/oder andere Formen von diskriminierenden, beleidigenden und/oder herabsetzenden Äußerungen oder Darstellungen enthalten.
3.4 Für Angebote, die sich an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren wenden, verpflichtet sich der Anbieter, durch das Einholen des erweiterten Führungszeugnisses sicherzustellen, dass die anleitenden Personen und die Personen, die in direktem längerem Kontakt mit der Zielgruppe sind, nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Das erweiterte Führungszeugnis ist alle fünf Jahre zu erneuern. Bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit darf das erweiterte Führungszeugnis nicht älter als drei Monate sein.
4) Gewährleistung, Freistellung und Ausschluss
4.1 Der Anbieter gewährleistet gegenüber dem Plattformbetreiber, über die Rechte an den Inhalten zu verfügen, die er dem Plattformbetreiber gemäß Ziffer 2 einräumt.
4.2 Der Anbieter gewährleistet gegenüber dem Plattformbetreiber, dass seine Inhalte die Anforderungen der Ziffer 3 vollumfänglich erfüllen.
4.3 Soweit der Anbieter seine Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere gemäß Ziffern 2, 3, 4.1 und/oder 4.2 verletzt, ist er verpflichtet, den Plattformbetreiber von etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizuhalten und diesem jeglichen hierdurch entstehenden Schaden einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen. Hiervon umfasst sind auch die Kosten der Abwehr von Ansprüchen Dritter und im Zusammenhang hiermit anfallende Kosten rechtlicher Vertretung.
4.4 Soweit der Anbieter seine Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere Ziffern 2, 3, 4.1 und/oder 4.2 verletzt, ist der Plattformbetreiber darüber hinaus berechtigt, die Inhalte des Anbieters in der Plattform zu löschen und diesen von der Plattform auszuschließen.
5) Ansprechpersonen und Account
5.1 Der Anbieter benennt eine verlässliche Ansprechperson mit Kontaktdaten und eine Vertretung der Ansprechperson, ebenfalls mit Kontaktdaten. Sollten sich die Zuständigkeiten ändern oder eine oder beide Ansprechpersonen länger nicht erreichbar sein, verpflichtet sich der Anbieter, die Angaben unverzüglich zu aktualisieren.
5.2 Die Ansprechperson des Anbieters ist berechtigt, einen Account auf der Plattform anzulegen. Sie darf hierbei keine private E-Mail-Adresse nutzen und ist verpflichtet, die Account- und Anmeldedaten vor Missbrauch zu schützen.
6) Werbung / Öffentlichkeitsarbeit
Der Anbieter bemüht sich nach Kräften, auf seiner Internetseite einen Link zur Plattform zu platzieren. Die Wiedergabe des Chance Ganztag-Logos auf den Printmedien des Anbieters ist erwünscht. Das Logo wird durch den Plattformbetreiber in benötigter Qualität zur Verfügung gestellt. Der Plattformbetreiber kommuniziert die Plattform – und die darin vertretenen Anbieter und Angebote – aktiv in entsprechenden Gremien, Kongressen, Tagungen, öffentlichen Veranstaltungen, u.a.m. Dabei ist er offen für Vorschläge der Anbieter und deren Bedürfnisse.
7) Dauer der Vereinbarung
7.1 Diese Vereinbarung zwischen dem Plattformbetreiber und dem Anbieter wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und tritt mit einer Bestätigung durch den Plattformbetreiber in Kraft.
7.2 Jede Partei kann die Vereinbarung ordentlich unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Halbjahr kündigen. Jede Kündigung der Vereinbarung bedarf der Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail).
7.3 Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8) Änderung dieser Nutzungsbedingungen
Der Plattformbetreiber behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit an Änderungen der Rechtslage, wirtschaftliche Gegebenheiten und/oder Änderungen der Ausgestaltung der Plattform anzupassen. Entsprechend empfiehlt der Plattformbetreiber dem Anbieter, sich regelmäßig mit diesen Nutzungsbedingungen vertraut zu machen.