Offener Ganztag

Was versteht man unter Offener Ganztagsschule?
  • Die offene Ganztagsschule stellt ein freiwilliges schulisches (Nachmittags-)Angebot dar, an dem die Schülerinnen und Schüler im Anschluss an den gemeinsamen Vormittagsunterricht teilnehmen können.
  • Offene Ganztagsschulen bieten an mindestens vier der fünf Wochentage ab Unterrichtsende bis mindestens 16 Uhr verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote (wöchentlich mindestens 12 Stunden).
  • Die Betreuung wird von außerschulischem Personal, wie z. B. Erzieherinnen und Erziehern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Übungsleiterinnen und Übungsleitern, durchgeführt.
  • Wesentliche Bausteine der Betreuung sind das gemeinsame Mittagessen, eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung sowie ein facettenreiches Freizeitangebot im musischen, sportlichen und/oder im gestalterischen Bereich.
  • Die Nachmittagsangebote können für einzelne Wochentage gebucht werden. Die Anwesenheit ist für die gebuchten Stunden verbindlich.
  • Die Betreuung kann jahrgangsübergreifend stattfinden, so dass Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Klassen und Jahrgangsstufen zusammen finden.