Die offene Ganztagsschule stellt ein freiwilliges schulisches (Nachmittags-)Angebot dar, an dem die Schülerinnen und Schüler im Anschluss an den gemeinsamen Vormittagsunterricht teilnehmen können.
Offene Ganztagsschulen bieten an mindestens vier der fünf Wochentage ab Unterrichtsende bis mindestens 16 Uhr verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote (wöchentlich mindestens 12 Stunden).
Die Betreuung wird von außerschulischem Personal, wie z. B. Erzieherinnen und Erziehern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Übungsleiterinnen und Übungsleitern, durchgeführt.
Wesentliche Bausteine der Betreuung sind das gemeinsame Mittagessen, eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung sowie ein facettenreiches Freizeitangebot im musischen, sportlichen und/oder im gestalterischen Bereich.
Die Nachmittagsangebote können für einzelne Wochentage gebucht werden. Die Anwesenheit ist für die gebuchten Stunden verbindlich.
Die Betreuung kann jahrgangsübergreifend stattfinden, so dass Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Klassen und Jahrgangsstufen zusammen finden.